Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) -
Professionell & unabhängig

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Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet die meisten Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Eines der folgenden Kriterien muß dafür zutreffend sein:
- unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn Sie als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen (Beispiele: Auskunfteien, Adressverlage, Markt- und Meinungsforschungsinstitute) [§ 4 f, Abs. 1 Satz 6 BDSG]
- unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn Sie als verantwortliche Stelle automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge vornehmen, die eine Vorabkontrolle verlangen (z.B. Scoringverfahren bei Kunden) [§ 4 f, Abs. 1 Satz 6 BDSG]
- wenn Sie als verantwortliche Stelle mindestens 10 Personen wenigstens vorübergehend mit automatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung beschäftigen [§ 4 f, Abs. 1 Satz 4 BDSG]
- wenn Sie als verantwortliche Stelle mindestens zwanzig Arbeitnehmer wenigstens vorübergehend mit nichtautomatisierter Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung beschäftigen [§ 4 f, Abs. 1 Satz 3 BDSG]
MEGASYS - Ihr professioneller Partner als externer Datenschutzbeauftragter
- Datenschutz ist ein wichtiges aber auch ein heikles Thema. Gerade im Mittelstand fällt es häufig schwer einen fachlich geeigneten, von der IT Abteilung unabhängigen internen Mitarbeiter zu finden, ohne eine neue Planstelle einzurichten.
- MEGASYS löst dieses Problem mit einem, nicht in das soziale Gefüge des Unternehmens eingebundenen IT Experten, der diese Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt. Das sichert Ihnen unabhängige, gesetzeskonforme Kontrolle zu überschaubaren Kosten.
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